Verhandlungstermin im Fall "Essensmarke"

Datum: 12.04.2010

Kurzbeschreibung: 

Im Rechtsstreit über die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der unberechtigten Einlösung einer Essensmarke hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt für den 11.05.2010.

Der Arbeitgeber, ein Pfullinger Sportartikelhersteller, hat einem 35-jährigen Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf die Kündigung ausgesprochen, nachdem dieser das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essensmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Arbeitskollegen erbeten hatte.

Den Arbeitnehmern des Pfullinger Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Wertbons zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 EUR berechtigen. Die Wertbons werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur ein Wertbon eingelöst werden kann und die Bons nicht übertragbar sind. Der klagende Mitarbeiter löste an einem Tag eine auf seinen Namen ausgestellte Essensmarke für die Bezahlung seines Mittagessens und die auf den Namen des Arbeitskollegen ausgestellte Essensmarke für die Bezahlung des Mittagessens seiner Lebensgefährtin ein.
Der Arbeitgeber sieht in der Vorgehensweise des Mitarbeiters einen erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß begründet und hält die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar. Der Arbeitnehmer hingegen ist der Ansicht, der Ausspruch einer Kündigung sei in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Eine Abmahnung wäre das ausreichende und geeignete Mittel gewesen, um auf sein unüberlegtes Verhalten zu reagieren.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 2. Kammer findet am 11.05.2010 um 10:00 Uhr im Arbeitsgericht Reutlingen, Bismarckstr. 64 in 72764 Reutlingen statt.

 

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