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Die Kammern des Arbeitsgerichts Reutlingen sind zuständig für Klagen und Anträge aus den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die eingehenden Verfahren werden den Kammern, jeweils getrennt nach den Landkreisen Reutlingen und Tübingen einerseits und Zollernalbkreis andererseits, nach einem rollierenden System zugeteilt.

Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan

 

2010

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2010  (PDF,  32 KB)