Hinweise für Studierende
Sie können beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht gemäß § 5 JAPro an einer praktischen Studienzeit teilnehmen.
Nähere Auskünfte über die Bewerbung, die Gestaltung der Ausbildung sowie über die Zuweisung erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart oder Karlsruhe.
